Weitere Entscheidung unten: FG Düsseldorf, 01.04.2009

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   FG Düsseldorf, 13.05.2009 - 4 K 4390/08 VM, VE   

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FG Düsseldorf, 13.05.2009 - 4 K 4390/08 VM, VE (https://dejure.org/2009,11561)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.05.2009 - 4 K 4390/08 VM, VE (https://dejure.org/2009,11561)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - 4 K 4390/08 VM, VE (https://dejure.org/2009,11561)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mineralölsteuerbefreiung einer polnischen Aktiengesellschaft wegen Verwendung von Kraftstoff für die Luftfahrt; Verwendung des im Steuergebiet versteuert bezogenen Flugbenzins auch für steuerfreie Flüge; Begrenzung der Steuerbefreiung auf zugelassene Luftfahrtunternehmen

  • Judicialis

    MinöStV § 50 Abs. 1; ; Richtlinie (EG) 2003/96 Art. 14 Abs. 1b; ; Richtlinie (EG) 2003/96 Art. 14 Abs. 2; ; EnergieStG § ... 27 Abs. 2; ; EnergieStG § 52 Abs. 1; ; EnergieStV § 60 Abs. 4; ; EnergieStV § 60 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mineralölsteuerbefreiung einer polnischen Aktiengesellschaft wegen Verwendung von Kraftstoff für die Luftfahrt - Mineralöl- und Energiesteuerbefreiung; Vorrang des Gemeinschaftsrechts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Mineralölsteuerbefreiung einer polnischen Aktiengesellschaft wegen Verwendung von Kraftstoff für die Luftfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerfreiheit von Flugbenzin

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 10.06.1999 - C-346/97

    Braathens

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.05.2009 - 4 K 4390/08
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hat zudem bereits entschieden, dass sich ein einzelner unmittelbar auf Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19.10.2992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern aus Mineralöle (ABl. EG Nr. L 316/12) RL 92/81 , der Art. 14 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/96 entspricht, berufen kann (Urteil v. 10.06.1999 C-346/97, Slg. 1999, I-3419 Rz. 31).

    Da sich die Klägerin unmittelbar auf Art. 14 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/96 als höherrangiges Gemeinschaftsrecht berufen kann (EuGH-Urteil v. 10.06.1999 C-346/97, aaO. Rz. 31), kann sich das beklagte Hauptzollamt nicht auf die dieser Vorschrift widersprechenden Bestimmungen des § 60 Abs. 4 und 5 EnergieStV stützen.

  • FG Düsseldorf, 31.10.2007 - 4 K 3864/06

    Anspruch auf Vergütung der Mineralölsteuer für das für die Durchführung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.05.2009 - 4 K 4390/08
    Dagegen legte die Klägerin fristgerecht Einspruch ein und verwies zur Begründung im Wesentlichen auf die rechtlichen Ausführungen im Senatsurteil vom 31.10.2007, 4 K 3864/06 VM.

    Das Senatsurteil vom 31.10.2007, 4 K 3864/06 VM, betreffe nur einen nicht verallgemeinerungsfähigen Einzelfall.

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.05.2009 - 4 K 4390/08
    Unbeschadet dessen kann sich ein Mitgliedstaat, der seine Verpflichtungen zur Umsetzung einer Richtlinie verletzt hat, auch nicht darauf berufen, dass er die durch die Richtlinie begründeten Rechte des einzelnen hätte begrenzen können, wenn er die Richtlinie umgesetzt hätte (EuGH-Urteile vom 19.11.1991 C-6/90 und C-9/90, Slg. 1990, I-5357, NJW 1992, 165 ff. Rz. 21 , vom 29.04.2004 C-102/02, Slg. 2004 , I-5405 Rz. 63, vom 14.07.2005 C-142/04, Slg. 2005, I-7181 Rz. 35).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-102/02

    Beuttenmüller

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.05.2009 - 4 K 4390/08
    Unbeschadet dessen kann sich ein Mitgliedstaat, der seine Verpflichtungen zur Umsetzung einer Richtlinie verletzt hat, auch nicht darauf berufen, dass er die durch die Richtlinie begründeten Rechte des einzelnen hätte begrenzen können, wenn er die Richtlinie umgesetzt hätte (EuGH-Urteile vom 19.11.1991 C-6/90 und C-9/90, Slg. 1990, I-5357, NJW 1992, 165 ff. Rz. 21 , vom 29.04.2004 C-102/02, Slg. 2004 , I-5405 Rz. 63, vom 14.07.2005 C-142/04, Slg. 2005, I-7181 Rz. 35).
  • EuGH, 14.07.2005 - C-142/04

    Aslanidou

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.05.2009 - 4 K 4390/08
    Unbeschadet dessen kann sich ein Mitgliedstaat, der seine Verpflichtungen zur Umsetzung einer Richtlinie verletzt hat, auch nicht darauf berufen, dass er die durch die Richtlinie begründeten Rechte des einzelnen hätte begrenzen können, wenn er die Richtlinie umgesetzt hätte (EuGH-Urteile vom 19.11.1991 C-6/90 und C-9/90, Slg. 1990, I-5357, NJW 1992, 165 ff. Rz. 21 , vom 29.04.2004 C-102/02, Slg. 2004 , I-5405 Rz. 63, vom 14.07.2005 C-142/04, Slg. 2005, I-7181 Rz. 35).
  • EuGH, 01.03.2007 - C-391/05

    Jan De Nul - Verbrauchsteuern - Befreiung von der Mineralölsteuer - Richtlinie

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.05.2009 - 4 K 4390/08
    Der EuGH hat überdies zu dem Begriff der "Schifffahrt" im Sinne von Art. 8 Abs. 1 Buchst. c RL 92/81 entschieden, dass jede Schifffahrt zu kommerziellen Zwecken in den Anwendungsbereich der in dieser Bestimmung vorgesehenen Befreiung von der harmonisierten Verbrauchsteuer fällt: Die Regelung unterscheide nicht nach dem jeweiligen Zweck der Schifffahrt, weil die Wettbewerbsverzerrungen, die durch die Richtlinie verhindert werden sollten, unabhängig von der Art der betreffenden gewerblichen Schifffahrt auftreten könnten (EuGH-Urteile vom 01.04.2004 C-389/02, Slg. 2004, I-3537 Rzn. 23 und 25 sowie vom 01.03.2007 C-391/05, Slg. 2007, I-1793 Rz. 36).
  • EuGH, 01.04.2004 - C-389/02

    Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.05.2009 - 4 K 4390/08
    Der EuGH hat überdies zu dem Begriff der "Schifffahrt" im Sinne von Art. 8 Abs. 1 Buchst. c RL 92/81 entschieden, dass jede Schifffahrt zu kommerziellen Zwecken in den Anwendungsbereich der in dieser Bestimmung vorgesehenen Befreiung von der harmonisierten Verbrauchsteuer fällt: Die Regelung unterscheide nicht nach dem jeweiligen Zweck der Schifffahrt, weil die Wettbewerbsverzerrungen, die durch die Richtlinie verhindert werden sollten, unabhängig von der Art der betreffenden gewerblichen Schifffahrt auftreten könnten (EuGH-Urteile vom 01.04.2004 C-389/02, Slg. 2004, I-3537 Rzn. 23 und 25 sowie vom 01.03.2007 C-391/05, Slg. 2007, I-1793 Rz. 36).
  • BFH, 27.06.2006 - VII R 62/05

    MinÖSt - steuerfreie Verwendung des Schiffsbetriebsstoffs

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.05.2009 - 4 K 4390/08
    Der Senat sieht sich in seiner Auffassung auch durch das BFH-Urteil vom 27.06.2006 VII R 62/05, BFH/NV 2006, 2132, bestätigt.
  • BFH, 06.02.1996 - VII R 101/94

    Flugbenzin - Hubschrauber - Mineralölsteuer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.05.2009 - 4 K 4390/08
    Unter einem Luftfahrtunternehmen ist ein Unternehmen zu verstehen, das Personen oder Sachen gewerbsmäßig, d.h. gegen Entgelt und nicht nur gegen Ersatz der Selbstkosten befördert (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 6. Februar 1996 VII R 101/94, BFHE 179, 511).
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   FG Düsseldorf, 01.04.2009 - 4 K 4390/08   

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FG Düsseldorf, 01.04.2009 - 4 K 4390/08 (https://dejure.org/2009,78970)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.04.2009 - 4 K 4390/08 (https://dejure.org/2009,78970)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. April 2009 - 4 K 4390/08 (https://dejure.org/2009,78970)
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